Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen
1.1 Die folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen, nachfolgend „AGB“, der Metalldrückerei Fausel, nachfolgend „FAUSEL“, sind die ausschließliche Grundlage für Geschäfte zwischen FAUSEL und dem unternehmerischen Käufer im Sinne von § 14 BGB, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nachfolgend jeweils „Käufer“, über den Kauf und die Lieferung von Produkten.
1.2 Die AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Die AGB von FAUSEL gelten auch ausschließlich für alle zukünftig zwischen FAUSEL und dem Käufer abgeschlossenen Kaufverträge, auch wenn der Einbezug dieser AGB in dem jeweiligen Kaufvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist.
1.3 Den Einkaufsbedingungen des Käufers widerspricht FAUSEL hiermit ausdrücklich. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, soweit FAUSEL ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Ausführung einer Bestellung durch Fausel oder die sonstige Leistungserbringung durch FAUSEL in Kenntnis entgegenstehender Einkaufsbedingungen bedeutet keine Zustimmung hierzu durch FAUSEL.
2.1 Für Angebote von FAUSEL gelten die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreise und Konditionen, wenn nichts anderes vereinbart ist
2.2 Angebote von FAUSEL erfolgen stets freibleibend. Erst die Bestellung der Produkte durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme einer Bestellung durch FAUSEL zustande. FAUSEL kann die An-nahme entweder in Schrift- oder Textform, insbesondere durch eine Auftragsbestätigung, oder durch Lieferung der Produkte an den Käufer erklären. FAUSEL ist berechtigt, das Vertragsangebot des Käufers innerhalb von 21 Tagen nach seinem Zugang bei FAUSEL anzunehmen.
2.3 Es gelten ausschließlich die Produktspezifikationen der Produkte im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, wie sie in der Annahme der Bestellung durch FAUSEL enthalten sind. Zu den Produktspezifikationen zählen stets die entsprechenden DIN-Werte. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind jedoch nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind
2.4 Jede Bestellung tätigt der Käufer für sich persönlich. Eine Bestellung, eine angenommene Bestellung oder entsprechende Rechte hieraus können nicht ohne die Zustimmung von FAUSEL übertragen oder abgetreten werden.
2.5 Die Informationen in Katalogen und Prospekten sowie Preise bei FAUSEL dienen lediglich der Information und können von FAUSEL jederzeit geändert werden. Im Falle einer Änderung gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden AGB.
2.6 Jeder Vertragsschluss steht unter der Bedingung der richtigen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von FAUSEL durch die Lieferanten von FAUSEL. FAUSEL wird den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der bestellten Produkte informieren. FAUSEL wird im Falle des Rücktritts eine bereits erbrachte Gegenleistung zurückgewähren.
3.1 Die Preise von FAUSEL verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Die Preise sowie Abgaben, Gebühren und Steuern, die in Preislisten, Katalogen und sonstigen Veröffentlichungen von FAUSEL genannt sind, sind stets unverbindlich.
3.3 Die Preise richten sich nach der Preisliste von FAUSEL, die im Zeitpunkt der Annahme der Bestellung durch FAUSEL gültig ist, es sei denn, zwischen Vertragsschluss und der Lieferung liegen mehr als vier Monate. In diesem Fall gelten jeweils die am Tag der Lieferung gültigen Preise
3.4 FAUSEL behält sich das Recht vor, seine Preise für zukünftige Bestellungen zu ändern, insbesondere, aber nicht ausschließlich bei Änderungen bestimmter Parameter, die sich direkt auf die Selbstkostenpreise von FAUSEL auswirken (Lieferantenpreise, Gas, Strom, Rohstoffe).
3.5 Die Rechnungsübersendung erfolgt elektronisch oder digital. Müssen Rechnungen in Papierform bereitgestellt werden, wird pro Rechnungen eine Bearbeitungsgebühr von Höhe von netto €9,00 pro Rechnung fällig, die FAUSEL auf den Rechnungsbetrag aufschlägt.
4.1 Alle Lieferungen erfolgen ab Werk Geschäftssitz FAUSEL
4.2 Teillieferungen sind zulässig.
4.3 Liefertermine bzw. Lieferfristen sind stets unverbindlich, es sei denn, FAUSEL hat sie ausdrücklich als Fixtermin schriftlich zugesagt.
4.4 Die Lieferzeiten entsprechen den Angaben der Spediteure. Angegebene Lieferzeiten dienen nur zu Informationszwecken.
4.5 Lieferungs-/Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die FAUSEL die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere, aber nicht nur Streik oder Aussperrung bei FAU-SEL oder bei Lieferanten von FAUSEL, Naturgewalten, Pandemien, Epidemien, konkrete oder allgemeine behördliche Anordnungen, Exportbeschränkungen, Betriebsstörungen, Rohstoffmängel, Unterbrechung von Lieferketten, Ausfall eines wichtigen Arbeitsstücks etc. –, hat FAUSEL auch bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen und Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Käufer nicht, von geschlossenen Verträgen zurückzutreten oder zu Schadensersatzansprüchen wegen Verzögerung, es sei denn, die Verzögerung dauert länger als vier Monate. Bei Überschreitung dieser Frist ist der Käufer nach angemessener erfolgloser Nachfristsetzung an FAUSEL berechtigt, wegen dem noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass FAUSEL deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist.
5.1 Ohne besondere Zahlungsbedingungen ist Zahlungsziel, soweit nicht anders vereinbart, 30 Tage ab Rechnungsdatum.
5.2 Wechsel sind als Zahlungsmittel ausgeschlossen.
5.3 Fällige Forderungen sind für die Dauer des Verzugs in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen gesetzlichen Basiszinssatz zu verzinsen.
5.4 Jeder teilweise oder vollständige Zahlungsrückstand sowie berechtigte Zweifel an der Bonität oder Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen FAUSEL, ohne dass weitere Maßnahmen von FAUSEL erforderlich wären, (i) zur Aussetzung der Lieferungen bis zur vollständigen und endgültigen Begleichung aller fälligen Forderungen aus von FAUSEL ausgeführten Bestellungen bzw. einer Saldenforderung, (ii) zur Fälligstellung aller offenen Forderungen, (iii) Vorauskasse für einen Mindestzeitraum von 6 Monaten zu verlangen, sowie (iv) zur sofortigen Aufhebung aller von FAUSEL etwaig gewährten Rabattbedingungen
5.5 FAUSEL ist jederzeit und unabhängig von etwaigen Pflichten zur Annahme von Bestellungen berechtigt, Bestellungen abzulehnen oder die Annahme von Bestellungen von der Zahlung noch offener Rechnungen unabhängig von ihrer Fälligkeit oder von der Begleichung eines zu Gunsten von FAUSEL gegenüber dem Käufer bestehenden Saldos an Forderungen abhängig zu machen.
Der Käufer kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten ist beschränkt auf dasselbe Rechtsverhältnis
7.1 FAUSEL behält sich das Eigentum an verkauften Produkten bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises für diese jeweils verkauften Produkten vor.
7.2 Der Käufer hat die Produkte bis zum Eigentumsübergang ordnungsgemäß zu verwahren.
7.3 Der Käufer ist berechtigt, die unter Vorbehalt gelieferten Produkte im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Andere Verfügungen, insbesondere deren Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind ihm nicht gestattet.
7.4 Für den Fall der Weiterveräußerung der gelieferten Produkte an Dritte – gleichgültig ob durch Weiterverkauf oder durch Einbau in Bauwerke oder andere Gegenstände – tritt der Käufer seine Forderung gegen den Dritten bis zur Höhe des in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer hiermit sicherungshalber an FAUSEL ab. FAUSEL nimmt die jeweilige Abtretung hiermit an.
7.5 Der Käufer bleibt bis aus Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen gegen den Dritten im eigenen Namen, jedoch auf Rechnung von FAUSEL berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, seinem Kunden die jeweilige Abtretung und Einziehungsberechtigung unverzüglich anzuzeigen. Bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, FAUSEL auf Anforderung die Adresse sei-ner Schuldner und die Höhe der betreffenden Forderungen bekannt zu geben.
7.6 FAUSEL ist verpflichtet, die für FAUSEL nach diesen Bestimmungen bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers nach Wahl von FAUSEL freizugeben, soweit der Wert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte die Forderungen von FAU-SEL um mehr als 15 % übersteigt.
7.7 Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers ist FAUSEL auch berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktrittsrechts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der im Eigentum von FAUSEL stehenden Produkte zur Sicherung der Forderungen von FAUSEL zu verlangen. In einem Herausgabeverlangen von FAUSEL liegt kein Rücktritt vom Ver-trag, es sei denn, FAUSEL hätte den Rücktritt ausdrücklich erklärt. FAUSEL ist berechtigt, über die herausverlangte Lieferung nach Ankündigung anderweitig zu verfügen und den Käufer nach Zahlung neu zu beliefern.
7.8 Verlust, Beschädigung, Pfändung von oder sonstige Eingriffe Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkte oder Pfändung der abgetretenen Forderungen sind FAUSEL unverzüglich anzuzeigen.
7.9 Aus der Geltendmachung der Ansprüche von FAUSEL entstandene Kosten sind vom Käufer zu erstatten.
Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn FAUSEL die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Falle von Mängeln gelten statt des vorstehenden Satzes jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen des Rücktritts. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung von FAUSEL zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht.
9.1 FAUSEL haftet bei zu vertretendem Lieferverzug in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von FAUSEL oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Außerhalb der Fälle von Ziff. 9.1 wird die Haftung von FAUSEL wegen zu vertretendem Lieferverzug für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 30% und für den Schadensersatz statt der Leistung einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 30% des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind – auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach Ziff. 9.1 gegeben ist.
9.3 Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag nach Ziff. 8 dieser Bedingungen bleibt unberührt.
9.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
10.1 FAUSEL haftet bei zu vertretender Unmöglichkeit der Lieferung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von FAUSEL oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 Außerhalb der Fälle von Ziff. 10.1 wird die Haftung von FAUSEL wegen zu vertretender Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 30 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind – auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer Fall nach Ziff. 10.1 gegeben ist.
10.3 Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag nach Ziff. 8 dieser Bedingungen bleibt unberührt.
10.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11.1 FAUSEL haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Fall der Arglist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FAUSEL nur begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit eine Pflicht verletzt wird, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist
11.3 Unabhängig vom Anspruchsgrund übernimmt FAUSEL keine darüberhinausgehende Haftung.
11.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.5 Soweit die Haftung von FAUSEL begrenzt oder ausgeschlossen ist, ist die Haftung von FAUSEL für Pflichtverletzungen von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von FAUSEL ebenso begrenzt bzw. ausgeschlossen.
12.1 Die Mängelhaftung von FAUSEL setzt in jedem einzelnen Fall voraus, dass der Käufer die Produkte unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Produkte auf Mängel untersucht. Der Käufer muss die Lieferung zudem unverzüglich nach Erhalt auf Verpackungsschäden untersuchen.
12.2 Sämtliche offenen Mängel einschließlich Schäden an der Verpackung muss der Käufer unverzüglich rügen.
12.3 Jeden verdeckten Mangel muss der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch fünf Tage nach seiner Entdeckung rügen.
12.4 Jede Mängelrüge des Käufers hat schriftlich zu erfolgen. Die Mängelrüge des Käufers muss das jeweilige Produkt sowie den jeweiligen Mangel des Produkts konkret bezeichnen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Mängelrüge bei FAU-SEL.
12.5 Unterlässt der Käufer die Mängelrüge, gilt das jeweils gelieferte Produkt hinsichtlich des zu spät gerügten Mangels als vertragsgemäß.
13.1 Eine unerhebliche Abweichung eines gelieferten Produkts von vereinbarten Produktspezifikationen, insbesondere von Abmessungen oder von Qualitäts- und Leistungsmerkmalen begründen keine Ansprüche des Käufers, insbesondere keine Mängelrechte. Unerheblich ist eine Abweichung, wenn sie die Gebrauchsfähigkeit des gelieferten Produkts nicht einschränkt.
13.2 Die Rechte des Käufers beschränken sich im Falle eines Mangels zunächst auf die Nacherfüllung nach der Wahl von FAUSEL, also auf (i) den Ersatz oder (ii) die Nachbesserung bzw. Reparatur des gelieferten mangelhaften Produkts. FAUSEL ist für die jeweilige Erbringung von Nacherfüllungsmaßnahmen eine Frist von jeweils mindestens 14 Tagen zu gewähren. Das Nacherfüllungsverlangen des Käufers hat schriftlich zu erfolgen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nacherfüllung gilt erst nach dem dritten gescheiterten Versuch als fehlgeschlagen. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
13.3 Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gelten die Bestimmungen dieser AGB
13.4 Ansprüche aus Lieferantenregress bleiben unberührt.
13.5 Mängelrechte bzw. sonstige Ansprüche bestehen nicht bzw. erlöschen, wenn der Käufer Eingriffe in das oder Reparaturen an dem Produkt vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von FAUSEL autorisiert wurden, oder wenn keine Originalteile für die Mängelbeseitigung verwendet werden.
14.1 Soweit gesetzlich zulässig und soweit nicht anders vereinbart, ist der Ersatz von zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten und Aufwendungen gegen FAUSEL ausgeschlossen, es sei denn, FAUSEL hat den Mangel verschuldet.
14.2 Der Käufer haftet FAUSEL für vom Käufer bei FAUSEL verursachten Mehraufwendungen und Mehrkosten, die über das für die Nacherfüllung erforderliche Maß hinausgehen. Mehraufwendungen sind insbesondere, aber nicht nur solche Aufwendungen, die sich dadurch erhöhen, dass das Produkt an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht wird.
14.3 Unberechtigte Mängelrügen oder die Zusendung eines mangelfreien Produkts als mangelhaft berechtigen FAUSEL, von dem Käufer Ersatz für die für die Bearbeitung, Überprüfung, Rücksendung sowie aus sonstigen Gründen deswegen anfallenden Kosten und Aufwendungen zu verlangen.
14.4 Ansprüche aus Lieferantenregress bleiben unberührt.
15.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen der Produkte – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr.
15.2 Die Verjährungsvorschriften von Ziff. 15.1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche des Käufers gegen FAUSEL, die unabhängig von der Rechtsgrundlage des Schadensersatzanspruchs mit einem Mangel im Zusammenhang stehen. Soweit Schadensersatzansprüche gegen FAUSEL bestehen, die nicht mit einem Mangel in Zusammenhang stehen, gilt unabhängig von ihrem Rechtsgrund für sie eine einjährige Verjährungsfrist.
15.3 Die in den vorstehenden Ziff. 15.1 sowie Ziff. 15.2 bestimmten Verjährungsfristen gelten jedoch mit folgender Maßgabe: a) Die Verjährungsfristen gelten nicht im Falle des Vorsatzes, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Produkte; b) die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht i. bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, ii. im Falle einer schuldhaften, nicht in der Lieferung eines mangelhaften Produkts bestehenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten iii. nicht in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht iv. bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. c) die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
15.4 Jede Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen des Käufers mit der Ablieferung des jeweiligen Produkts.
15.5 Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
16.FAUSEL ist jederzeit berechtigt, das Produktionsende des jeweiligen Produkts selbst zu bestimmen. Gegenüber dem Käufer wird FAUSEL Austausch-, Verschleiß- sowie Ersatzteile längstens für die Dauer der Mängelhaftungsfrist, die für die jeweils letzte Lieferung an den Käufer gilt, anbieten.
17.1 Ist der Käufer zugleich Kaufmann, ist für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, insbesondere aber nicht nur aus der Geschäftsverbindung, unabhängig vom Rechtsgrund ausschließlicher Gerichtsstand Ulm. FAUSEL bleibt jedoch berechtigt, den Käufer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
17.2 Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
FAUSEL nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle zur Regelung von Auseinandersetzungen mit Verbrauchern teil